Kosten

Ich betreibe eine Privatpraxis. Dies bedeutet, dass privat Versicherte und Selbstzahler/innen von mir eine Rechnung erhalten und diese begleichen.

Das Gespräch wurde telefonisch / persönlich am _ _ . _ _ . _ _ _ _

mit Frau /Herr _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ geführt.

  • Umfasst mein Krankenversicherungstarif die psychotherapeutische Behandlung?
  • Gibt es eine festgelegte maximale Stundenzahl für die erstattungsfähige Psychotherapie? Falls ja, wie viele jährlich? Gibt es andere Einschränkungen?
  • Ist die vorherige Beantragung der psychotherapeutischen Behandlung nötig? Wenn ja, formlos oder auf einem speziellen Formular?
  • Wieviel Euro werden erstattet in meinem Tarif?

Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen wird bei Bedarf und in gegenseitigem Einverständnis ein Antrag auf Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung gestellt und von mir an die Privatkasse versandt. Die Antragstellung kann mehrere Wochen dauern. Nach Genehmigung der Kostenübernahme kann die Therapie beginnen.

Für Selbstzahler beginnt die Psychotherapie direkt im Anschluß an die probatorischen Sitzungen.

Kostenerstattungsverfahren für gesetzlich Versicherte:

Bei gesetzlich Versicherten ist nur im Ausnahmefall die Bezahlung einer Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren möglich. Dies muss vorher von der Patientin bei der jeweiligen gesetzlichen Kasse beantragt werden. Bitte erfragen Sie weiteres direkt bei Ihrer Kasse.

Einen guten Überblick über das Kostenerstattungsverfahren finden Sie in der aktuellen Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer (PDF).

Leistungsberechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte, 1996)

  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie GOÄ Ziffer 861: 92,51 €
  • Verhaltenstherapie GOÄ Ziffer 870:  100,56
  • einmalige Anamneseerhebung GOÄ Ziffer 860: 123,34€